Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

510. 
Den 10. Februar 1931» 
§ 455. 
Von dem Zweigstellenleiter Werner 
in Oberkirehberg wurde gewünscht, daß in 
dem Beschluß über die Neuregelung bezw. 
Kündigung seiner Bezüge von 1.Februar 
1991 ab / oben § 4361 anstelle der Neu= 
Festsetzung in einen festen Betrag die 
Fassung aufgenonnen werde, daß er nach. 
Besoldungsgruppe 6 a Stufe 1 der Körper= 
schaftsbesoldungsordnung angestellt sei. 
Beschluß: 
. Festzustellen, daß die Berechnung des bisherigen Uonats= 
gehalt s annal o g der Bezüge nach Gruppe 8 a Stufe 1 erfolgt 
ist^ daß aber davon auszugehen ist, daß eine etwaige Ge= 
haltserhöhung nur auf Antrag und auf Grund einer beson= 
- deren Beschlußfassung des Bezirksrats bezw.der Amtsver= 
sannlung erfolgt, eine autonatisehe Vorrückung in eine 
andere Dienstaltersstufe der Gruppe 8 a also nicht in 
Frage könnt und auch nicht beabsichtigt war. 
§ 456. 
Infolge Kündigung der Aufwertungen 
hygotheken durch die Oberantssparkasse 
wird von den Angebot der Dnwandlung 
in nornale Darlehenshypotheken viel= 
fach Gebrauch genacht. Schätzungen aus 
der Vorkriegszeit sind nicht vorhanden, 
andererseits sind aber die in der Vor= 
kriegszeit belasteten Objekte heute nur 
noch zu 1 /4 belastet. Die Oberamtsspar= 
kasse ist der Auffassung, daß in diesen 
Fällen von einer neuen Schätzung abge 
sehen werden kann und bittet hiezu um 
die Genehmigung des Bezirksrats.
	        
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