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Den 10. Februar 1931»
§ 455.
Von dem Zweigstellenleiter Werner
in Oberkirehberg wurde gewünscht, daß in
dem Beschluß über die Neuregelung bezw.
Kündigung seiner Bezüge von 1.Februar
1991 ab / oben § 4361 anstelle der Neu=
Festsetzung in einen festen Betrag die
Fassung aufgenonnen werde, daß er nach.
Besoldungsgruppe 6 a Stufe 1 der Körper=
schaftsbesoldungsordnung angestellt sei.
Beschluß:
. Festzustellen, daß die Berechnung des bisherigen Uonats=
gehalt s annal o g der Bezüge nach Gruppe 8 a Stufe 1 erfolgt
ist^ daß aber davon auszugehen ist, daß eine etwaige Ge=
haltserhöhung nur auf Antrag und auf Grund einer beson=
- deren Beschlußfassung des Bezirksrats bezw.der Amtsver=
sannlung erfolgt, eine autonatisehe Vorrückung in eine
andere Dienstaltersstufe der Gruppe 8 a also nicht in
Frage könnt und auch nicht beabsichtigt war.
§ 456.
Infolge Kündigung der Aufwertungen
hygotheken durch die Oberantssparkasse
wird von den Angebot der Dnwandlung
in nornale Darlehenshypotheken viel=
fach Gebrauch genacht. Schätzungen aus
der Vorkriegszeit sind nicht vorhanden,
andererseits sind aber die in der Vor=
kriegszeit belasteten Objekte heute nur
noch zu 1 /4 belastet. Die Oberamtsspar=
kasse ist der Auffassung, daß in diesen
Fällen von einer neuen Schätzung abge
sehen werden kann und bittet hiezu um
die Genehmigung des Bezirksrats.