Den 10. Februar 1931.
Beschluß:
Den Zinssatz für Depositeneinlagen bei -mindestens
vierteljährlicher Kündigung bei Beträgen von über
3000 Rlt auf 1/2 A, bei Beträgen von über 10 000 Bit
auf 3/4 % über dem normalen Zinssatz festzusetzen.
§ 438.
Bei der Oberamtssparkasse
hat sich im Interesse der vertrau=
liehen Behandlung der Geschäfte am
Einzahlungstischein Sehalteraufbau
als notwendig erwiesen. Von der Kasse
sind hiefür Angebote eingeholt worden
Dem Antrag entsprechend wird
beschlossen:
Die Ausführung des Schalteraufbaus dem Sehlos
sermeister Münch in Laupheim zum Breis von 330 RE
zu übertragen.
§ 439.
Anstelle des ausgesehiedenen
Angestellten Müller bei der Ober=
amtssparkasse ist bis auf weiteres
eine neue Hilfskraft einzustellen.
Auf den Vorschlag des Sparkassen
direktors Mink wird
beschlossen:
Die privatrechtliehe Einstellung des Frl.
Maria Jl e k e K m a n n von Lau pheim in vor-