Den 23. April 1931.
Äußerung zugegangen ist.
Der Vorsitzende wird
ermächtigt,
den Wortlaut dieser Dienstanweisung
entsprechend den vorliegenden Entwurf
in Anpassung an die bestehenden Ver=
hältnisse festzulegen.
§ 464.
per vorn Straßenrand Wasserbaues
Ehingen ausgearbeitete Entwurf eines
Dienstvertrags mit den Straßenwärtern
bezw. Straßenarbeite/n der Amtskörper=
schaftwird durehberaten und mit ent-
sprechender Änderung fin § 20J ange=
nommen bezw.
genehmigt.
§ 465.
Von den beteiligten Gemeinde ratet
haben der Ausarbeitung eines Projekts
für den U^bau der Straßenstrecke
Laupheim-Buustetten-Sehönebürg sämt=
liehe mit Ausnahme von Baustetten
zugestimmt / vergl.oben § 444-.
Aus der Mitte des Bezirksrats wird
darauf hingewiesen, daß es immerhin
zweifelhaft ist, ob das Projekt Aeh s
stetten-Oberkirehberg in absehbarer
Zeit durehgeführt wird und daß eben
dann unter Entständen die in Frage ste
hende Strecke in Angriff genommen
werden könnte. Der ablehnende Stande