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Den 2). April 1931*
4.7 Die Richtlinien der Reichsverdin=
gungsordnung und des angemessenen PA
ses sollen so gut als möglich Reach=
tung finden.
3.1 Ifas unter gleichen Bedingungen
hier am Platze zu machen ist, muß /r
vergeben werden.
> Rach den eingeholten Äußerungen des
Oberamtsbaumeisters und Bezirk shran=
kenhausverwalters treffen die gemaete
ten Unterstellungen in Reinem Falle §
Die Lieferung des für das Bezirks=
krankenhaus bestimmten Linoleums
wurde ordnungsmäßig vergeben. Dassels
kam nach dem bahnamtliehen Fracht=
brief am 1.April 1931 zur Bahn und
ist am /'.April 1931 in Laupheim ein=
getroffen. Von einer Matratzenbe=
Stellung weder vor einem Bahr noch
gegenwärtig,ist der Bezirkskranken=
hausverwaltung nichts bekannt.
Beschluß:
Folgendes festzustellen :
l.J Raeh Prüfung der Sachlage hat der Bezirksrat keine
Veranlassung, die Geschäftsführung des Oberamtsbau=
meistere Küchle und Beziikskrankenhausverwalters
Brunner zu beanstanden.
2.1 Der Verwarf der Begünstigung ist eine schwere
Unterstellung gegen die in Frage kommenden Beamten,
insofern erwiesen ist, daß die Linoleumlieferung
tatsächlich erst am 7. April 1931 in Laupheim einge
gangen ist.
3.1 Die Amtskörper schuft hat in der heutigen Zeit mehr
als je die Verpflichtung, nach den Grundsätzen größte