Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

526. 
Den 2). April 1931* 
4.7 Die Richtlinien der Reichsverdin= 
gungsordnung und des angemessenen PA 
ses sollen so gut als möglich Reach= 
tung finden. 
3.1 Ifas unter gleichen Bedingungen 
hier am Platze zu machen ist, muß /r 
vergeben werden. 
> Rach den eingeholten Äußerungen des 
Oberamtsbaumeisters und Bezirk shran= 
kenhausverwalters treffen die gemaete 
ten Unterstellungen in Reinem Falle § 
Die Lieferung des für das Bezirks= 
krankenhaus bestimmten Linoleums 
wurde ordnungsmäßig vergeben. Dassels 
kam nach dem bahnamtliehen Fracht= 
brief am 1.April 1931 zur Bahn und 
ist am /'.April 1931 in Laupheim ein= 
getroffen. Von einer Matratzenbe= 
Stellung weder vor einem Bahr noch 
gegenwärtig,ist der Bezirkskranken= 
hausverwaltung nichts bekannt. 
Beschluß: 
Folgendes festzustellen : 
l.J Raeh Prüfung der Sachlage hat der Bezirksrat keine 
Veranlassung, die Geschäftsführung des Oberamtsbau= 
meistere Küchle und Beziikskrankenhausverwalters 
Brunner zu beanstanden. 
2.1 Der Verwarf der Begünstigung ist eine schwere 
Unterstellung gegen die in Frage kommenden Beamten, 
insofern erwiesen ist, daß die Linoleumlieferung 
tatsächlich erst am 7. April 1931 in Laupheim einge 
gangen ist. 
3.1 Die Amtskörper schuft hat in der heutigen Zeit mehr 
als je die Verpflichtung, nach den Grundsätzen größte
	        
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