Den 23. April 1931.
Sparsamkeit bei Vergebung von Lieferungen und Ar=
beiten zu wirtschaften und aus diesem Grund muß
sie sich ihre Rechte bei der Vergebung jederzeit
Vorbehalten. Dabei- wird darauf hingewiesen, daß
auch Bezirksangehörige außerhalb der Stadt keines*
Wegs ausgesehaltet werden können.
4.7 Den Beschwerdeführern von diesem Beschluß Mittet*
lung zu machen und ihnen Gelegenheit zu geben, den
Vorwurf der Begünstigung gegen Oberamtsbaumeister
Küchle und Bezirkskrankenhausuerwalter Brunner
innerhalb 8 Tagen zurück zunehmen.
§ 4 68,
Die bei den ^oi dore Verwal=
tungsaktuaren Kothhelfer und Kohler
-in Laupheim beschäftigten Lehrlinge
Hans Zweifel und Erwin Zweifel
haben am 1. Mai ds.3rs.ihre drei=
jährige Lehrzeit beendet. Die Heu=
einsteilung von solchen ist aber
infolge der verfügten Zulassungs=
sperre für den mittleren Verwal=
tungsdienst nicht möglich. Die V er=
waltungsaktuare suchen nun Gunter
näherer Begründung darum nach, ihnen
die Weiterpesehäftigung auf 1/2 Dahr
dadurch zu ermöglichen , daß der
bisherige Unterhaltszusehuß der
Amtskörpersehaft von monatlich rund
50 Bl auf 1 3ahr, also insgesamt
mit 1200 BK .- zur Verfügung gestellt
oezw. als-Gehilfenbeitrag überlassen
wird.