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Ben 15 .November 1928.
Beschluß :
Bei der Amtsversammlung dement sprechenden Antrag
‘zu stellen*
§ 52e
Ber Vorsitzende bringt den
wegen Nichteinhaltung der Bienst-
stunden durch den Leiter der Bezirks-
fürsorgebehörde,Reehnungsrat Boden»
müller, geführten Schriftwechsel zur
Verlesung. Bas Obérant hat sich,da
Reehnungsrat o Bodenmüller jeder Be»
lehrung unzugänglich war und sich
auf den Standpunkt stellte, daß nicht
das Oberamt bezw. der Bezirksrat-
sondern die Hauptfürsorgestelle in
Stuttgart seine Bienststunden fest- i
zusetzen habe, an die Landesfürsorge»
behörde gewandt, welche sieh u.a.
folgendermaßen äußerte :
„Wie für alle Amtskörperschaftsbe»
hörden, so ist auch für die Bezirks«
fürsorgebehörde das Obérant vorgesetz<
te Behörde, Zur Festsetzung der Bienst
stunden ist also, wie für die übrig&n
Nörperschaftsbehörden das Obérant
bezw* der Bezirksrat zuständig.Wenn
der Qeschäftsführer Bodenmüller auf