Dsn 23. April 1931.
de> 1^386 mit Zweigstellen ini abge=
lauf en en Geschäftsjahr. 11 a eh Vorn alu
der Abschreibungen ergibt sieh für
1930 ein Reingewinn von 37 867 RM
13 $, welcher je hälftig der allge
meinen Rücklage und der Aufwertungs=
rüeklage zufällt.
Beschluß:
Bie vorgenommenen Abschreibungen sowie die Bilanz
und Gewinnend Verlustrechnung zu genehmigen.
§ 481.
Bosef 9 t t, Packmeister in
Dietenheim-hat den ihm auf Grund
Bezirksratsbeschlusses vom 24. Sept.
1930 - § 363 - vorgelegten Mietver=
trag über die von ihm bewohnte Nohn^
im Gebäude der Zweigstelle nicht
anerkannt, er bittet, es bei der
früheren Regelung zu belassen. Der
Oberamtsspar^kasse sind für die 3n=
standsetzung der fraglichen Wohnung
im letzten Bahre Aufwendungen von
400 RM entstanden. Ott hatte bisher
ein Zimmer seiner Wohnung noch wei=
tervermietet. Der angesetzte Miet»
zins erscheint daher durchaus be=
reehtigt. Der Weg zu dem fraglichen
Zimmer führt durch die Wohnung des
Zweigstellenleiters Mühlich,was von
diesem naturgemäß unangenehm empfun*
den wird.