Den 23. April 1931.
Beschluß:
1.) Das fragliche Zirner von je tzt ab der Wohnung des
Zweigstellenleiters Mählich zuzuteilen,
3.3 Die von Paekmeister Ott für seine /nunmehrige! Wohnung
zu bezahlende Miete auf monatlich 10 RM festzusetzen,
im übrigen /Reinigung) es bei dem Bezirksratsbesehluß
vom 2k. September 1930 zu belassen.
3.) Falls Ott sich dœmit nicht einverstanden erklärt,
die Oberamtssparkasse zu ermächtigen, ihm die Wohnung
zu kündigen.
§ k82.
Der von Bezirksratsmitglied
Reher in Oberkirchberg im Auftrag
des Bezirksrats mit Leonhard Knor
am 30. August 1929 abgeschlossene
Mietvertrag über die Unterbringung
der Zweigstelle Oberkirehberg in
Gebäude Hr.1 der Bergstraße daselbst
zu einem monatlichen Mietpreis von
30 RM , ebenso die Auszahlung einer
monatlichen Entschädigung von 5 RM
an Frau Knor für die Besorgung der
Reizung^ und Reinigungsgeschäfte
bei der Zweigstelle werden vorn
Bezirksrat nachträglich x
gene hmi g tt
§ k33.
Die an Zweigstellenleiter
Ender e s in Sehwendi durch
die Oberamtssparkasse zur Auszahlung
kommende Vergütung von monatlich