Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Den 23. April 1931. 
-: 5 RM für Besorgung der Hetzungs= 
und Reinigungsgesehäfte sowie die Ver= 
gütung für Beleuchtung der Kanzlei 
von nonatlieh 5 M. - für die Monate 
Oktober bis Mürz jeden Sahres wird 
nachträglich 
genehmigt. . 
§ 464. 
Bach Beschluß des Bezirksrats 
bezw.der Amtsversammlung vom 30.0kt. 
1929 ist Erwin Mühl ich als 
Zweigstellenleiter der Zweigstelle 
Dietenheim der Oberamtssparkasse naoh 
Besoldungsgruppe F dUStufe 3 KB0, zu 
entlohnen. Außerdem werden die Ver= 
sicherungsbeiträge für ihn ganz auf 
die Oberamtssparkasse übernommen , 
soweit Pflichtversicherung in Betrat 
kommt. Darnach betragen die g ehalts= 
bezüge monatlich 
Grundgehalt RK 273. - 
Mohnungsgeldzusehuß * 29. - 
RM 30 4. - 
Bei Abschluß der Bahresreehnung für 
1929 und 1930 bezw. bei Übernahme äs? 
Verwaltungskosten der Zweigstellen 
auf die Hauptstelle wurde festgesteU 
daß Mählich vom 1.Oktober 1929 ab 
monatlich RM 31k.-30 H also RR ü0^ 
zuviel bezogen hat. Diese Zuvielb^
	        
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