Den 23. April 1931.
-: 5 RM für Besorgung der Hetzungs=
und Reinigungsgesehäfte sowie die Ver=
gütung für Beleuchtung der Kanzlei
von nonatlieh 5 M. - für die Monate
Oktober bis Mürz jeden Sahres wird
nachträglich
genehmigt. .
§ 464.
Bach Beschluß des Bezirksrats
bezw.der Amtsversammlung vom 30.0kt.
1929 ist Erwin Mühl ich als
Zweigstellenleiter der Zweigstelle
Dietenheim der Oberamtssparkasse naoh
Besoldungsgruppe F dUStufe 3 KB0, zu
entlohnen. Außerdem werden die Ver=
sicherungsbeiträge für ihn ganz auf
die Oberamtssparkasse übernommen ,
soweit Pflichtversicherung in Betrat
kommt. Darnach betragen die g ehalts=
bezüge monatlich
Grundgehalt RK 273. -
Mohnungsgeldzusehuß * 29. -
RM 30 4. -
Bei Abschluß der Bahresreehnung für
1929 und 1930 bezw. bei Übernahme äs?
Verwaltungskosten der Zweigstellen
auf die Hauptstelle wurde festgesteU
daß Mählich vom 1.Oktober 1929 ab
monatlich RM 31k.-30 H also RR ü0^
zuviel bezogen hat. Diese Zuvielb^