Den 23. April 1931.
leiter Mählich ein Verschulden für die
Zuviel be Zahlung an (lehalt ebenso für
die zu unrecht bezahlten Versicherung s=
beiträge nicht zuzusehreiben. Er bean=
tragt, von einer Ersatzleistung Ab st an
zu nehmen, umsomehr, als bei der Zweig:
stelle im letzten 3ahre vielfach Über?
zeitarbeit geleistet werden mußte.
Der Vorsitzende ist der Ansicht!, daß
die Verpflichtung zur Gewährung einer
Zinderzulage zweifelhaft sei.Mählich
sei voll auf der Grundlage der Besol=
dungsgruppe 6 a St. 3 angestellt bezw,
besoldet, doch können die Besoldungs=
bestimmungen nach Lage der Sache auf
seine Gehaltsregelung kaum in vollem
Umfange angewendet werden. Er empfiehlt
im vorliegenden Eall eventl. die Be=
willigung einer Leistungszulage.
B e' s e h 1 u ß :
1.1 Auf eine Ersatzleistung durch Zweigstellenleiter
Mühlieh für zuviel bezogenen Gehalt sowie zu unrecht
von der Zweigstelle bezahlte Versicherungsbeiträge
zu verzichten .
2.J Dem Mühlieh vom 1. Dezember 1930 ab fanstalle
einer KinderzulageJ eine monatliche Leistungszulage
von -:. 20 M. zu verwilligen.
§ 483.
Zweigstellenleiter Werner in 0ber s
kirchberg hat um Gewährung des Kinder*
. Zuschlags für seine am 14.April 1931
geborenes Kind nachgesucht.