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yen 9. 3iin-i 1931.
§ 4SS.
Die Angestellte Mösl e
bei der Oberamtssparkasse ist seit
6. April 1931 krank und wird vor =
aussi ehtlieh .noch bis August oder
September dienstunfähig sein.
Über diese Zeit soll die Angestell=
te £rna yeiß bei der Zweigstelle
Dietenheim vorübergehend bei der
Hauptstelle verwendet werden..
Dem Antrag der Oberamtssparkasse
entsprechend wird
beseh! assen:
Die de1f Fräulein Weiß durch die vorübergehende Be=
sohäftigung bei der Hauptstelle erwachsenden Mehr=
auslagen auf die Oberamtssparkasse zg übernehmen.
§ w.
Die durch den Württ.Sparkassen*
und diroverband Stuttgart geprüften
3ahresrechnungen der Oberamtsspar=
kasse mit Zweigstellen für 1928,192$
und 1930 wurden heute vom Bezirksrat
gemäß Art.77 Abs.2 der Bezirksord=
nung und § 113 Abs.2der Vollz.Verf.
hiezu einer sachlichen Prüfung unter=
zogen. Anstände haben sieh hiebei
nicht ergeben. Die vom Sparkassen*
und Giroverband anläßlich der Prüfung
festgestellten Beanstandungen sind
erledigt. Diroff entliehen Auflegung
und Abhör steht daher nichts mehr
im Wege.