Pen -. Puni 1931.
§ 4 9 2.
Dem Erwin Mühlieh, Leiter der
Zweigstelle der Oberamtssparkasse
in Dietenheim, wurde bei der s.zt.
Anstellung spätere beamtenreehliehe
Anstellung in Aussicht gestellt fvgl.
Amtsversammlungsbesehluß vom 30, Octo
ber 1929 § 283 A Mühlieh hat nun
untere 2,11.1931 ein diesbezügliches
Gesuch gestellt und dasselbe u.a.
mit der günstigen Entwicklung der
Zweigstelle seit ihren Bestehen be=
gründet. 2 n einem Erlaß des Innen-
ministeriums vom 23• Juli 1929 Er. IV
1789/28 an die Minist.Abteilung für
Bezirkst und Körperschaftsverwaltung
ist ausgeführt, daß für die Letter
von Sparkassenzweigstellen gründe
sätzlieh beamtenreehtliche Anstel«
lung erforderlich ist, wenn anzunehmen
ist, daß es sich bei den betr•Zweig«
stellen um eine dauernde Einrichtung
handelt, Auch sprechen wichtige äff*
fentliehe Snteresse^ür eine beamten^
rechtliche Bindung der Zweigstellen*
leiter.
Zweigstellenleiter Mühlieh, dessen
beamtenrechtliehe Anstellung eventl.
vom 1. 3anuar 1931 an in Frage kommt,
hat bankfaehmäßige Ausbildung und ist
im Sparkassendienst bereits längere
Zeit tätig pnd zwar :