Den 9. Juni 1931.
nach Ersparung . von 46 5 der Vertrag»
summe noch wartenden Bausparer und
damit die Durchführung der Abteilung
R ist nur möglich, wenn sieh die ?sr-
bandssparkassen verpflichten, die da?
zu notwendigen fremden Mittel nach
Möglichkeit als Darlehen an die Bau
Sparkasse abzuführen. Die Verpflieh
tung erstreckt steh auf solche Bau=
sparverträge, die im Bezirk der Spa*
kasse zugeteilt werden und geht bis
höchstens 60 % der durch die Spar*
kasse eingereirhten Bauspar=Ant rüge.
Voraussichtlich wird aber die Inan*
spruehnahme nur etwa 30 bis 35 A be=
tragen. Im Laufe der Zeit wird die*
ser Proientsatz weiter fallen und in
etwa 10 Jahren ganz aufhören, da
dann die Rückflüsse aus de* Tilgun*
gen Reuanforderungen überflüssig ma*
chen. Eine Überbeanspruchung der
Sparkassen ist schon deswegen nicht
zu erwarten, weil die Darlehensaus*
Zahlungen sieh innerhalb der Warte*
zeit auf nach Tarifen verschieden
lange Zeiträume verteilen. Letzten
Eides fließen die an die Bausparkasse
gegebenen Darlehen nur wieder direkt
SLVZS« Angehörigen des-b betreffen*
den Sparkassenbezirks zu und zwar
einem solchen, der durch seine vor*
ausgehende Spartätigkeit die erste
Anwartschaft auf Darlehensgewährung
hat, Es handelt sich um eine indirekt
te Zwischenfinanzierung des Bau*
sparers.