Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Den 9. Juni 1931. 
nach Ersparung . von 46 5 der Vertrag» 
summe noch wartenden Bausparer und 
damit die Durchführung der Abteilung 
R ist nur möglich, wenn sieh die ?sr- 
bandssparkassen verpflichten, die da? 
zu notwendigen fremden Mittel nach 
Möglichkeit als Darlehen an die Bau 
Sparkasse abzuführen. Die Verpflieh 
tung erstreckt steh auf solche Bau= 
sparverträge, die im Bezirk der Spa* 
kasse zugeteilt werden und geht bis 
höchstens 60 % der durch die Spar* 
kasse eingereirhten Bauspar=Ant rüge. 
Voraussichtlich wird aber die Inan* 
spruehnahme nur etwa 30 bis 35 A be= 
tragen. Im Laufe der Zeit wird die* 
ser Proientsatz weiter fallen und in 
etwa 10 Jahren ganz aufhören, da 
dann die Rückflüsse aus de* Tilgun* 
gen Reuanforderungen überflüssig ma* 
chen. Eine Überbeanspruchung der 
Sparkassen ist schon deswegen nicht 
zu erwarten, weil die Darlehensaus* 
Zahlungen sieh innerhalb der Warte* 
zeit auf nach Tarifen verschieden 
lange Zeiträume verteilen. Letzten 
Eides fließen die an die Bausparkasse 
gegebenen Darlehen nur wieder direkt 
SLVZS« Angehörigen des-b betreffen* 
den Sparkassenbezirks zu und zwar 
einem solchen, der durch seine vor* 
ausgehende Spartätigkeit die erste 
Anwartschaft auf Darlehensgewährung 
hat, Es handelt sich um eine indirekt 
te Zwischenfinanzierung des Bau* 
sparers.
	        
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