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Den 9. J-uni 1951
gemeinnützige, den Bezirks angehörig
. gen zu gut kommende Aufgaben <«?«
^e^ägs«^ rott Genehmigung des Innen-
ministeriums zur Verfügung gestellt
werden, Bie Frage der Zuweisung ^
. . eines entsprechenden Betrags an die
Oberamtspflege wurde bereits in der
letzten Sitzung^espro eh en, Bie
Oberamtssparkasse hält die Leistung
eines Betrags von -- 5000 RM jähr-
lieft für tragbar und hat diesbe*
zugl. Antrag gestellt.
Der Bezirksrat
besehließt:
bei der Amtsversammlung den Antrag zu stellen,
aus dem jährlichen Reingewinn der Oberamtssparkasse
der Oberamtspflege den Betrag von -r 5000 RM
für gemeinnützige Zweeke fVerwaltungskostenbeitragh
Beiträge an soziale und gemeinnützige Vereinej und*
zwar erstmals aus dem Reingewinn 1951 zur Verfügung
zu stellen,
§ 496.
Sparkassendirektor Mink trägt
unter Hinweis auf den Bezirksrats»
besehluß vom 12, Hai 1922 - § 408 -,
nach welchem u,a,die Lassen der
Amtskörperseh^t angewiesen wurden,
ihren gesamten Zahlungsverkehr, so=
weit irgend möglich,über die Ober=
amtssparkasse vorzunehmen, vor, daß
die Abwicklung der Auszahlungen
durch die Oberamtspflege trotz bereits
erfolgter Vorstellungen nicht in dem