Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Den 26. Mai 1928. 
2. J der Landesversicherungsanstalt , 
im Bedarfsfälle 
a . bis zu 20 Betten zu Tuberkulose= 
heilverfahren für Versicherte oder 
zur Asylierung von Versteherten mit 
offener Tuberkulose, die außerhalb 
des Oberamtsbeztrks ihren Wohnsitz 
haben, 
b. die Einriehtung des Bezirkskran= 
kenhauses /Untersuehungszimmer, 
Röntgenapparat ete.) zu angemessenen' 
Bedingungen zur Verfügung zu stellen [ 
/ z.B. für die vertrauensfaehärzt= 
liehen Untersuchungen der tuberku= 
lösen KrankenkassenmitgliederJ. 1 
Die von der Landesversteherungs= 
anstalt eingewiesenen Kranken sind im 
Bezirkskrankenhaus vorzugsweise und zu f 
möglichst günstigen Bedingungen aufzu= 
nehmen. Die Verpflegungssätze dürfen 
vorbehältlich besonderer Vereinbarung, 
die für die Krankenkassen des Bezirks 
gleitenden Sätze nicht übersteigen. 
Eïne Gewähr für die Belegung dieser 
Betten wird von der Eandesversicherungf 
anstalt nicht übernommen. j 
Diese Verpflichtung wird durch 
eine Rückzahlung des Darlehens nicht 
auf gehoben. 
Beschluß: 
1.J Bet der Landesversieherungsanstalt Württemberg 
zu den Kosten der Erweiterung des Bezirkskranken=
	        
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