Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Den Tl.RoVember 1928. 
fräulein unbedingt erf orderlieh.Ob 1 
dem Beamten zum 4 bschluß der Rechnungs 
gesehäfte jetzt noch eine besondere 
Hilfskraft jeweils zugeteilt werden 
muß, kann von hier aus nicht beurteilt 
werden• Haehdem nun aber der Beamte i 
Bodenmüller sieh in die Gesehäfte der 
Fürsorge gut eingearbeitet hat, dürfte 1 
die Zuteilung in künftigen Bahren 
vielleieht nieht mehr notwendig sein• 
Unbedenklich abgesehafft werden kann 
m.E. das Aufsuehen des Beamten in sei* 
♦ ner Privatwohnung und die Auskunftei 
erteilung auf der Straße. Wenn der L 
Beamte bei auswärtiger Bienstver- 
riehtung spät abends naeh Haus^kommt, 
so wird an solehen Tagen fdie ja nielt 
allzuoftä vorkomnenJ ein späterer 
Bienstanfang wohl von Niemand bean 
standet werden. 
naeh eingehender Aussprache kommt 
der Bezirksrat auf Antrag des Vor- . n 
sitzenden zu dem , 
''Beschluß: 
1 .) Von einer B^sziplinarbestrafung■ des Rechnungs rats 
Bodenmüller wegen nichteinhaltung der Eanzleizeit ' 1 
noch einmal abzusehen , da nieht ausgeschlossen ist, ^ 
daß derselbe wirklich der Meinung war, frühere in 
dieser Hinsicht ergangene Erlässe des Reichsarbeits- = 
ministeriums seien noch in Geltung, obwohl in diesen ! 
Erlässen nieht von einer lanzleizeit, sondern nur t ’ 
von Auslagen und Verdienstausfall bei Vorladungen 
auf die Fürsorgestellen die Rede ist.
	        
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