Ben 23. Juni 1931.
standen seien hauptsächlich die Bestie
mungen über die Vertretung der Verband
Mitglieder im Verwaltungs rat und in
der Verbandsversammlung. Ben Amtskör»
persehaften müsse das Reelit eingeräumt
werden, die in Betracht kommenden Per=
sönliehkeiten selbst zu bestimmen.
Er ist für Ablehnung der Satzung in
ihrem ganzen Umfang.
Ber Jnhalt der neuen Satzung wird
vorn Vorsitzenden vorgetragen.
Hierauf ergeht der %
Beschluß:
1 .) Bei der Amtsversammlung zu beantragen, dem Bei=
tritt des Gemeindeverbands Elektrizitätsversor»
gung für Ulmer Alb-Gemeinden sowie der Kreise
Hechingen und Sigmaringen zum Zweckverband Ober=
schwäbische Elektrizitätswerke mit Wirkung vom
1. Januar 1932 an zuzustimmen.
2 .) Bie Beschlußfassung über die neue Satzung der
Amtsver Sammlung - ohne Antrag - zu überlassen.
§ 504.
Aus der Verzinsung der Barlehen
des Arbeitsamts und der Oberamtsspar s
kasse Laupheim mit rund 200 000 BM
zum Straßenumbau Wiblingen^Bietenhein
erwachsen der Straßanbaugemeinschaft
Ulm -Bietenheim im Rechnungsjahr 1931
etwa 10 000 RM Zinsen. Bie Straßen•
baugemeinschaft vertritt den Stand*
punkt, daß dieser Betrag im laufen-
den Rechnungsjahr von den Beteiligte