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Ben 23..3uni 1931.
aufgebracht und entsprechende Beträge
in die Voranschläge eingestellt werden ?
sollen. Auch das Straßenrand Wasser=
bauamt Ehingen hat sieh diesem Stand*
punkt im 3nteresse der Scheidung der
eigentlichen Baukosten angesehlossen
und hält es nicht für zweckmäßig,
wenn der Betrag auf die Baukosten -
selbst übernommen wird.
An dem Gesamtbetrag entfallen auf die
Amtskörpersahaft 3846 RM. Bei den
in Betracht kommenden Gemeinden besteht
keine Geneigtheit zur Bezahlung der 1
Zinsbeträge im Rechnungsjahr 1931•
Bei der von der Amtsversammlung am
22. November 1930ft 326) beschlossenen
Kostenbeteiligung wurde davon ausge=
gangen, daß die Leistung der 3ahres=
beiträge erst im Rechnungsjahr 1932
beginnt. Bie Unterbringung des Betrags
im Voranschlag der Amtskörpersehaft
für 1931 ist nicht möglich.
Beschluß
Bie Zinsenzahlung im Rechnungsjahr 1931, ent=
sprechend dem Vorgehen der beteiligten Gemeinden,
durch die Amtskörperschaft abzulehnen.
§ 505.
Anläßlich der heutigen Voran=
sehlagsberatung für 1931 ist über das 1
Gesuch der Gemeinden Oberbalzheim und
Sinningen um Gewährung eines Amts«
körpersehaftsbeitrags zum Brückenbau
über die 311er ( oben § 452) end«
gültige Entscheidung zu treffen•