Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

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Ben 23..3uni 1931. 
aufgebracht und entsprechende Beträge 
in die Voranschläge eingestellt werden ? 
sollen. Auch das Straßenrand Wasser= 
bauamt Ehingen hat sieh diesem Stand* 
punkt im 3nteresse der Scheidung der 
eigentlichen Baukosten angesehlossen 
und hält es nicht für zweckmäßig, 
wenn der Betrag auf die Baukosten - 
selbst übernommen wird. 
An dem Gesamtbetrag entfallen auf die 
Amtskörpersahaft 3846 RM. Bei den 
in Betracht kommenden Gemeinden besteht 
keine Geneigtheit zur Bezahlung der 1 
Zinsbeträge im Rechnungsjahr 1931• 
Bei der von der Amtsversammlung am 
22. November 1930ft 326) beschlossenen 
Kostenbeteiligung wurde davon ausge= 
gangen, daß die Leistung der 3ahres= 
beiträge erst im Rechnungsjahr 1932 
beginnt. Bie Unterbringung des Betrags 
im Voranschlag der Amtskörpersehaft 
für 1931 ist nicht möglich. 
Beschluß 
Bie Zinsenzahlung im Rechnungsjahr 1931, ent= 
sprechend dem Vorgehen der beteiligten Gemeinden, 
durch die Amtskörperschaft abzulehnen. 
§ 505. 
Anläßlich der heutigen Voran= 
sehlagsberatung für 1931 ist über das 1 
Gesuch der Gemeinden Oberbalzheim und 
Sinningen um Gewährung eines Amts« 
körpersehaftsbeitrags zum Brückenbau 
über die 311er ( oben § 452) end« 
gültige Entscheidung zu treffen•
	        
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