Den 25. Ouni 125^.
Der Bezirksrat ist der Ansicht, daß
die Beträge für Gemeindetetgenes Kies
und Sand ete, nicht in vollem Umfang
anreehnungsfähig für den Amts"körper=
schaftsbeitrag sind und
beschließt
Der Gemeinde Gögglingen einen weiteren Amtshör=
perschaftsbeitrag von 200 RM (insgesamt also 4000 RM )_
zu verwilligen und die Oberamtspflege zur Zahlung
aus Mitteln des Straßenverbesserungsfonds anzu=
weisen•
§ 510.
deren
Die Ortsetter/der Staats=
straße Er.49 Ulm - Friedrichshafen
gelegenen Gemeinden Gögglingen, Donau=
stetten und Stetten befinden steh in
einem unhaltbaren Zustand und sollen
nach dem vom Straßen=und Wasserbauamt
Ehingen ausgearbeiteten Plan und
Kostenvoransehlag demnächst umgebaut
werden, Die Kosten betragen nach dem
Voranschlag für die Gemeinde Gôgg=
lingen 61 500 RM, Donaustetten
64 900 RM und Stetten 36 500 RM,
zusammen also 162 900 Rm .
Zur Beschlußfassung über die Dureh=
führung des Straßenverbess^^erung
fand unter dem Vorsitz des Oberamts= ,
Vorstands am 19. Unni 1931 in Gögg=
lingen eine ker^mMiung mit den be=
teiligten Gemei/nderäten statt, an
der u.a. Oberbaurat Ritter als Ver=
treter des Innenministeriums Abtei=