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Den 23. Juni 1931.
lung für den Straßenrand Wasserbau
teilnahm, Hiebei wurde ein Staatsbeü
trag von 75 % in Aussicht gestellt,
Daraufhin würdest on den Remeindenäten
Mögglingen und Donaustetten und 1)01
Rente in de rat Stetten am 20. Juni 1931
die Durchführung des Dmbaus unter der
Voraussetzung der Rewährung eines
. > Staatsbeitrags in dieser Höhe sowie
der Rewährung eines AmtshörperschafU
beitrags in Höhe von 13 % der reinen
Bauhosten beschlossen. Dnter Berück
sichtigung dieser Beiträge würden
einsehl, der Kosten des von den Remets
den ganz zu tragenden Rrunderwerbs
noch verbleiben der Remeinde Rögg*
lingen rd . 7600 RM, Donaustetten rd,
9100 RM und Stetten rund 4400 RK.
DerBezirhsrat hat heute über das
Resuch um Rewährung eines entsprechen
den Amtshörpersehaftsbeitrags zu be=
schließen. Dieser würde sich- für die
3 Remeinden bei 13 A auf rd . 23 600$
belaufen,
Die Stadt gemeinde Laupheim hat
untern 22<ds,Mts. ebenfalls um einen
einmaligen Amtshörperschaftsbeitrag
von 12 000 RM zu der von ihr durohge*
führten Verbesserung der Staats-•
straßenetterstreche naehgesueht.
Bei der Beratung wird vom Vor*
sitzenden ausgeführt, daß die Durch•
führung des Straßenumbaus eine unaul*
sehiebbare Kotwendigheit sei, daß
die Rewährung eines Beitrags von 13 $
bezw, eines solchen an die Stadtge s