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Den 23. Juni 1931,
meinde eine Belastung der Amtskörper=
schäft von 3 3 000 - 5 6 000 RM be=
deutet, wofür Mittel in den Voran=
schlag nicht eingestellt werden kön=
nen. Es sei sodann fraglich, ob die
Gemeinden Gögglingen, Donaustetten u.
Stetten bei der heutigen ungünstigen
Lage und der steuerlichen Belastung
die Verbesserung bei Gewährung eines
niederen Amtskörperschaftsbeitrags
durchführen und ob ihnen dies zugeH
mutet werden könne. An der Amtskör-
persehaft sollte die Durchführung je= ,
doch nicht scheitern.
Mach Aussprache wird
beschlossen:
An die Amtsver Sammlung Antrag zu stellen, den
Gemeinden Gögglingen, Donaustetten und Stetten zum
Umbau ihrer Staatsetterstreeken einen Amtskörper=
schuftsbeitrag in Höhe von 13 A der reinen Bau=
kosten (ausschließlich Grunderwerbskosten ), der
Stadtgemeinde Laupheim einen Amtskörperschaftsbeitrag
von 12 000 RM zu den Kosten der bereits dur ehgeführten
Verbesserung * ihrer Staatsetterstreeke zu verwilltgen
und die-Mittel hiefür dem Straßenverbesserungsfond
zu entnehmen, -
§ 311.
Das neue Gesuch der Verwaltungs=
aktuare Denser, Kothhelfer und Kohler
vom 22.ds.Mts. um endgültige Auf=
hebung des früheren Verwaltungs=
aktuariats II (DietenheimJ, Auf=
teilung unter die bestehenden
Aktuariate , endgiltige Bestellung
des Verwaltungsaktuars Kohlet zum