Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

566. 
Den 25. 3uni 1931. 
Reehnungs sachverständig en der àès- 
körperschaft und persönliche Vo r= 
rückung der 5 Beamten in Besoldungs= 
gruppe 5 wird dem Bezirksrat vorge= 
tragen . fin Hauptgrund für die bis= 
herige Beibehaltung des y on der Ants= 
Versammlung am 21. Juli 1522 -§ O^M 
beschlossenen Provisoriums lag darin, 
daß zunächst die Bestimmungen der 
Vollzugsverordnung zur neuen Gemeint 
ordnung abgewartet werden sollten 
fvergl. Amtsversammlungsbeschluß von 
2. ÄaL 1928/, § 250 and Bezirks = 
ratsbeschluß vorn 5. Oani 1550, §551/< 
Piese Bestimmungen sind bis heute 
noch nicht erlassen worden. Wann dies 
der Fall sein wird, ist aaeh heute 
noch nicht bekannt. Fs erhebt sich 
die Frage, ob nicht nunmehr doch, 
ohne Rücksicht bjeriauf eine Dauer= 
l'ö sung durch Aufteilung des Bezirks 
II unter die hauptamtlichen Verwal= 
tungsaktuartate geschaffen werden- 
soll, fvergl. auch Erl.der Minist U^ 
für Bez.u.Aörpersehaftsverwaltung 
vom 22. Februar 1928 Fr. 7618J 
Die Verhältnisse werden auf Grund 
der Anträge der Verwaltungsaktuare 
und der Beschlüsse des Bezirksrats 
und der Amtsversammlung nochmals 
dargelegt. Seit Schaffung des ds- 
. stehenden Provisoriums wurde für die 
Amtsii^MÜ^ eine wesentliche 
Ersparnis erzielt. Durch die bean® 
tragte endgiltige Regelung würde siel 
gegenüber dem ursprünglichen Zustand 
/ 4 hauptamtl .Aktuariatö) immerhin noch
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.