Den 23. Juni 1931.
56s.
Dementsp re chend sollen zugeteilt werden dem Verwal=
tungs actuariat I die Gemeinde Gießen, dem Verwaltungs
actuariat II die Gemeinden Dorndorf, 311errieden,Regg
lisweiler, Hangen, dem Verwaltungsaktuartat III die
Gemeinden Oberbalzheim, Sinningen und Unterbal zheiu.
2 .J Dem Verwaltungsaktuar Kohler die Geschäfte des ReQh=
nungssachverständig en der Amtskörpersehaft / Obérante
pflege, Beztrkskrankenhausverwaltung, Bezirksfürsoig*
behördeJ als ordentliche Dienstobliegenheit (ohne ds-
sondere Belohnung) vom 1. April 1932 ab zu übertragen
(vergl. Beschluß vorn IS. 3uni 1929 § 191 A
3 .) Die Verwaltungsaktuare Benser, Rothhelfer und
Kohler mit Wirkung vom 1. April 1932 ab für ihre
Person in Besoldungsgruppe 5 bis einschlifßl. Stufe 5
/ mit der Amtsbezeichnung Verwaltungsamtmann ) vo r-
zurücken.
4 .- Die anfallenden Taggelder für die Besorgung außer=
ordentlicher Verwaltungsgesehäfte durch die Verwal*
tungsaktuare von dem in Ziffer 3 genannten Zeitpunkt
ab für die Amtskörperschaft in Anspruch zu nehmen.
5 .7 Den Amtsversammlungsbeschluß vom 21. Juli 1927
/ § 199/200 Ziff.2/ betr. die spätere Verlegung des
Dienstsitzes eines Verwaltungsaktuars nach Dietenheim
ausdrücklich aufrecht zu erhalten.
Zur Beurkundung /
Vorsitzender: ' Schriftführer :
Landrat Reehnungsrat