Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

371. 
Ben 28. Juli 1931. 
der besonderen Abteilung für das à- 
1 auf verführen sollen aus der Zahl der . 
Mitglieder der ordentlichen Abteilung 
gen entnommen werden und zwar je einer 
aus einer Grundbesitzabteilung und je 
einer aus einer Gewerbeabteilung. Die 
Mitglieder sollen verschiedenen Be= 
rufsgruppen angehören, es sollen nur • 
solche Personen gewählt werden, die 
für das Finanzamt leicht erreichbar 
sind. 
der Bezirksrat hat als wahlbereeh« 
tigte Körperschaft in die Grundbe- i 
sitz^abteilung und Gewerbeabteilung 
jedenAbteilungsbezirks je 2, in die 
besondere Abteilung für das Umlaufs 
verfahren 1 Mitglied nebst je einem 
Stellvertreter zu wählen, die nach dem 
vorn Finanzministerium herausgegabenen 
Merkblatt bestimmten Berufsgruppen 
zu.entnehmen sind. Rach § 20 der 
St'A'0, ist nach den Grundsätzen der 
Verhältniswahl zu wählen, wenn ein 
Organ der Selbstverwaltung für zwei 
oder mehr Mitglieder wahlberechtigt 
ist. Ba hierüber landesreehtliehe Vor= 
sehrtften nicht bestehen, haben die 
wahlberechtigten Organe Bestimmungen 
über das Wahlverfahren zu treffen. 
Bie Bestellung der Gemeindevertreter] 
in den SteueraussehuQ^rfolgt in der 
Regel durch den Gemeinderat. Kur bei 
Gemeinden, deren Einwohnerzahl am 
Tage der letzten Volkszählung weniger 
als 300 Einwohner betragen hat,erfolgt 
die Bestellung durch den Bezirksrat, 
sofern eine solche kleinere Gemeinde
	        
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