Den 28. 3uli 1931»
des Reichspräsidenten über die Aus= .
Zahlung von Dienstbezügen von 18»
3uli 1931 / RGB1»I S.381) entspre-
ehender Weisung zu versehen»
Beschluß:
Die Dienstbezüge in demselben Weise wie bei den
staatliehen Be sol dungskassen auszahlen zu lassen und
das Obérant zu ersuchen, den Antskörperschaftskassen
-Oberantspflege und Oberantssparkasse - jeweils ent-
sprechende Weisung zu erteilen. ,
§ 314
Über die Dauer der Beurlaubung
der- Beanten der Oberantspflege wird
die Beschäftigung des H an sW i est
von Burgrieden gegen eine nonatliehe
Vergütung von -: 100 RM (wie in
vorigen Dahre^J
genehnigt
n § 515.
Der Geschäftsführer der Bezirks=
fürsorgebehörde, Rechnungsrat Boden=
nüller hat untern 21.ds,Mts.unter
Vorlage eines Zeugnisses des Dr.E.
Friedrichs, Facharzt für Ohren^Rasen^
und Halskrankheiten in Din wegen
Dienstunfähigkeit infolge Kopfbe=
sehwerden und Schwindelgefühl un einen
4wöchigen Krankheitsurlaub nit an=
sehlie ßenden Erholungsurlaub bis
30. Septenber 1931 naehgesueht. Von