Den 28. Juli 1931.
Oberamt wurde vorbehäl tlich der Zu=
Stimmung des Bezirksrats der Urlaub
bewilligt und als Stellvertreter
Oberamtspfleger Brunner bestellt,
welchem die Geschäfte bereits über
nommen hat. Dieser berichtet über
den Geschäftsstand. An größeren 5 s-
sehäften liegen u.a. vor die Ferti=
gung der Reiehsstatistik in der
öffentliehen Fürsorge für 1930, dis
Fertigung der Raehweisung über die
Aufwendungen der Bezirksfürsorge£
behörde für 1930 an die Ministerien
zwecks Ersatzleistung des Staatsan s
teils. Das Hauptbuch ist seit Berte
1930 nicht mehr ergänzt. Oberamts=
pfleger Brunner will die Geschäfte
zunächst ohne Einstellung einer wei :
teren Hilfskraft zu erledigen ver=
suchen. Jn der Aussprache wird mehr 1
fach bemerkt, daß es in erster Lints
Sache des Bezirksfürsorgebeamten sei
- die Rückstände zu beseitigen.
Aus dienstlichen Gründen könne ein
Erholungsurlaub daher vorläufig
nicht bewilligt werden.
Beschluß
Dem Reehnungsrat Bodenmüller einen Krankheitsurlaub
bis zu 4 Hochen zu gewähren, von ihm aber vor Bewil s
ligung bezw.Antritt eines Erholungsurlaubs den Haob. s
weis der Aufarbeitung der vorhandenen Geschäfts=
rückstände zu verlangen.
Die vom Oberamt angeordnete Stellvertretung zu be=
stätigen.
§ 316.
Ein Gesuch des Landesverbands
Württemberg des Volksbundes für