Den 28. Juli 1931.
die ihm. gegenüber ausgesprochene
Kündigung seiner Aufwertungshypothi
zu rück zunehmen und diese in ein
normales Hypothekendarlehen umzu=
wandeln. Für die Aufwertungshypo
thek in Höhe von 23000 à sind
Grundstücke und Gebäud& im Schätzung
wert von 326000 RM vorhanden, wel
che aber bereits mit einer Hypothek
zugunsten der Württ»Hypothekenbank
Stuttgart von 130 000 RM belastet
sind. Die satzungsmäßige Beleihung«
grenze beläuft sieh aber nur auf
136 000 RM , sodaß die Hypothek der
Oberamtssparkasse nicht mehr Satzung
mäßig gesichert ist• Eine Umwandlung
kommt daher nicht in Frage,
Die Oberamtssparkasse schlägt
vor, dem Schupp in der Weise entge
genzukommen, daß seine Aufwertungs
hypothek in monatlichen'Raten von
2000 RM, beginnend ab 1,Januar 193 2 (
* zurückbezahlt und der Zinssatz, da
es sich um eine am 1, Januar 1932
fällige Forderung handelt, auf den
normalen Darlehenszinsfuß der gber-
amtssparkasse erhöht wird.
Der Bezirksrat erklärt sich
mit diesem Vorschlag
einverstanden.
§ 324.
Auf das Gesuch der Erna
Wei ß-bet der Zweigstelle -der Obel
amtssparkasse in Dietenheim um Er<-
höhung ihrer Bezüge wird