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Den 13. September 1931.
des Verbandsgebietes gelegene Gemeinde kann für sieh
und die Gemeinde einwohn er je nach Fortsehreiten des
planmäßigen- Ausbaues des Leitungsnetzes den Anschluß
an das Werk nach Maßgabe der allgemeinen gültigen
Stromlieferungsbedingungen des Verbands verlangen/.
§ 3.Abs. 1 . Der Satz 3 soll lauten .-
» Zedern Mitglied kommen jedoch mindestens _3_ und
- . höchstens 6 Vertreter zu.
JUL Es sollen folgenden Wortlaut erhalten :
Äk8±^ZlfI^Z . „ Änderungen, Erweiterungen und Er=
neuerungen der Werksanlagen, sowie die Beteiligung
an anderen Unternehmungen. *
^H^^. » die Aufstellung der Besoldungssatzung
und die grundsätzliche Regelung der Anstellungsbe=
dingungen des Vorstandes.”
Ziffer 10- ist zu streichen.
Der Absatz 3 soll folgende Fassung erhalten .•
» Zur Beschlußfassung über die in Ur.1 und 2
von Abs.1 aufgeführten Gegenstände ist eine Mehrheit
von drei Vierteln der in der Verbandsversammlung
anwesenden Vertreter erforderlich. Außerdem ist zu
Änderungen der § § 1 Abs.2,§2? ,3,6,8,9,12,13,13-18
und 19 a der Satzung sowie vur Auflösung des Ver=
bands die Zustimmung von drei Vierteln der Verbandst
mitglieder nötig; zuständig htefür sind die Amts=
Versammlungen, bezw. die Verbandsversammlung des
Gemeindeverbands Ulmer Alb=Gemeinden und in Hohen=
zollern die Kreistage,
- -*- y b^ Abs. 1— soll folgende neue Fassung erhalten
„Ler Verwal tungsrat besteht aus dem Vorsitzenden^
und den stellvertretenden Vorsitzenden der Verbands=
Versammlung, sowie aus je 1 Vertreter derjenigen Ver=
bandsmitglieder, die nicht schon durch die stellver
tretenden Vorsitzenden oder den Vorsitzenden ver=
treten sind. Die Vertreter der letzteren Verbands=
mitglieder werden von den Verbandsmitgliedern