Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

989. 
Den 13. September 1931. 
des Verbandsgebietes gelegene Gemeinde kann für sieh 
und die Gemeinde einwohn er je nach Fortsehreiten des 
planmäßigen- Ausbaues des Leitungsnetzes den Anschluß 
an das Werk nach Maßgabe der allgemeinen gültigen 
Stromlieferungsbedingungen des Verbands verlangen/. 
§ 3.Abs. 1 . Der Satz 3 soll lauten .- 
» Zedern Mitglied kommen jedoch mindestens _3_ und 
- . höchstens 6 Vertreter zu. 
JUL Es sollen folgenden Wortlaut erhalten : 
Äk8±^ZlfI^Z . „ Änderungen, Erweiterungen und Er= 
neuerungen der Werksanlagen, sowie die Beteiligung 
an anderen Unternehmungen. * 
^H^^. » die Aufstellung der Besoldungssatzung 
und die grundsätzliche Regelung der Anstellungsbe= 
dingungen des Vorstandes.” 
Ziffer 10- ist zu streichen. 
Der Absatz 3 soll folgende Fassung erhalten .• 
» Zur Beschlußfassung über die in Ur.1 und 2 
von Abs.1 aufgeführten Gegenstände ist eine Mehrheit 
von drei Vierteln der in der Verbandsversammlung 
anwesenden Vertreter erforderlich. Außerdem ist zu 
Änderungen der § § 1 Abs.2,§2? ,3,6,8,9,12,13,13-18 
und 19 a der Satzung sowie vur Auflösung des Ver= 
bands die Zustimmung von drei Vierteln der Verbandst 
mitglieder nötig; zuständig htefür sind die Amts= 
Versammlungen, bezw. die Verbandsversammlung des 
Gemeindeverbands Ulmer Alb=Gemeinden und in Hohen= 
zollern die Kreistage, 
- -*- y b^ Abs. 1— soll folgende neue Fassung erhalten 
„Ler Verwal tungsrat besteht aus dem Vorsitzenden^ 
und den stellvertretenden Vorsitzenden der Verbands= 
Versammlung, sowie aus je 1 Vertreter derjenigen Ver= 
bandsmitglieder, die nicht schon durch die stellver 
tretenden Vorsitzenden oder den Vorsitzenden ver= 
treten sind. Die Vertreter der letzteren Verbands= 
mitglieder werden von den Verbandsmitgliedern
	        
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