Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

5-0. 
Den 13. September 1931. 
(Amtsversammlungen usw.+ siehe § 6 Abs. 3, letzter 
Satz ) gewählt. Auf die Wahldauer findet die Vor= 
sehrift des § 5 Lüs.2 entspreehende Anwendung. 
Für jedes Mitglied des Verwaltungsrats wird von à 
Verbandsmitglied ein Ersatzmann gewählt, weleher 
. i® Falle der Verhinderung oder des vorzeitigen • 
ÄussefteLdens des Mitglieds an seine Stelle tritt. 
( Der letzte Satz ist zu streiehen.J 
§ 9. Fs sollen folgende neue Fassungen erhalten : 
jj^J, Ziffer 2. . 
, Änderungen, Erweiterungen und Erneuerungen der 
Werksanlagen mit einem Kostenaufwand bis zu 
200 000 RI.” 
Abs.l Ziff.3. 
Die Erwerbung, Veräußerung und Belastung von 
Grundstücken, Rechten, Leitungen un a Anlagen, '• 1 
sowie die Beteiligung an anderen Unternehmungen 
bis zu einem Wert von 200 000 BK.” 
Jn Abs. 1 Ziff.ft soll an Stelle von 3000 RR 
1000 RR und in Ziffer 3■ an Stelle von 200 000 RR 
20 000 RR■gesetzt werden. 
Abs.l Ziff.6 soll folgende Fassung erhalten : 
Die Genehmigung von Verträgen mit Stromabnehmern 
und Gemeinden, soweit^siäi nicht mit den allge , 
meiner gültigen Tarifen und Bedingungen des Bezirk 
Verbunds in allen Teilen decken oder, falls die 
Lieferung der elektrischen Arbeit außerhalb des 
Verbandsgebiets erfolgt; 
Als Absatz 2 soll eingefügt werden 
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, -jederzeit 
Angelegenheiten, die dem Ve^ba^d« Vorstand über a 
sen sind, seiner Zuständigkeit zu unterstellen. 
Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 mit folgender 
Fassung: . . 
Der Verwaltungsrat kann die Erledigung der 
Kr.2 bis 5 bezeichneten Angelegenheiten im Einze -
	        
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