Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

391. 
Den 13. September 1931. 
fall dem Vorstand oder einem Vorstandsmitglied 
übertragen, ausgenommen die Beteiligung an anderen 
Unternehmungen . fAbs.l Ziff.3.1 9 
§ 14. Der Absatz 4 soll folgende Fassung erhalten: 
„ Die Dahresrechnung und der Haushaltsplan werden 
jeweils eine Wachem lang vor der Verbanden er samm= 
lung zur Einsicht für die Mitglieder und Stellver= 
treter der Verbandsversammlung in Biberach, in den. 
„ . yejiachrieh 
Geschäftsräumen ,der, OE n % ,vorheriger Hs^sH^è- 
tiqunq der Mit glleder a er Verbandsversammiuiwund / 
Ka&h&üg-vn^ erattern^des ^erbandsgebveüs^am^ 
gelegt ?” de-r Stellvertreter aufgelegt. 
Bach § 19 soll folgender neue § 19a angefügt werden ? 
Öen Mitgliedern der Verbandsversammlung, des 
Verwaltungsrats und etwaiger Ausschüsse werden die 
für die Amtskörpersehaftsbeamten durch Verordnung 
festgesetzten Taggelder, Reisekosten usw. aus der 
Verbandskasse gewährt. * 
§ 5^7. 
öureÄ Beschluß vom 28.3uli 
1931 - § 515 - hat der Bezirksrat 
dem erkrankten Leiter der Bezirks= 
fürsorgebehörde, Reehnungsrat Boden= 
müller, einen Krankheitsurlaub bis zu 
4 Wochen gewährt, den Antritt eines 
Erholungsurlaubs jedoch von der vor= 
herigen Aufarbeitung der vorhandenen 
Geschäftsrüekstände abhängig gemacht. 
Zur Aufarbeitung von Rückständen, 
wie die Reiehsfürsorgestatistik 1930, 
Fertigung von Nachweisungen an die 
Ministerien wegen der Staatsanteile, 
Ergänzung des Hauptbuchs 1930 von
	        
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