Den 15. September 1931.
Zur Vergebung dieser Arbeiten
erteilt der Bezirksrat nachträglich
seine
Zustimmung.
§329.
Verwaltungsaktuar Rothhelfer
su eht mit Eingabe an den Bezirksrat
vom 7.August 1931 darum naeh, die Be=
lohnung für die Kassen=und Rechnungs=
führung der Straßenbaugemeinschaft
Ulm - Dietenheim über die Dauer der
Bauz eit ihm zu überlassen. 3n dem
Erlaß des Ministerial abteilung für
Bezirks=und. Körperschafts-Verwaltung
uom 28. Danuar 1931 Er. 477 ist dieses
Geschäft als ein öffentliches Rebenant
bezeichnet- worden. Der Bezirksrat hat
am 10. Februar 1931 -Prot.§ 442- eben W
falls festgestellt, daß es sieh um ei»‘
öffentliches Nebenamt handelt und daß
die Belohnung-hiefür indieAmtskor=
persehaftskasse fließen müsse.
Von der Straßenbaugemein schäft
Dl-rn - Dietenheim wurde MM 6.3uli 1931
beschlossen, mit Rücksicht auf aie
außerordentliche Ges eh äftsbelastung
twahrrend der Bauzeit dem Rechner