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Den ^5. September 1931.
Rothhelfer für die Zeit pom 1 9 April
bis 31. Dezember 1931 vorläufig und
gegen Anrechnung auf die später festzu*
setzende Vergütung, monatlich 100 RIA
als Abschlagszahlung anzuweisen,unter ! * 2
der Voraussetzung, daß der Bezirksrat
Laupheim dem Rechner Rothhelfer bei
Entlohnung für die außerordentlichen
Geschäfte im vollen Umfange überläßt,
Der Bezirksrat anerkennt die von
Verwaltungsaktuar Rothhelfer in seinem r ‘
Gesuch angeführten Gründe und ss dass
es sich um ein außerordentliches ße=
schäft mit besonderer Verantwortung
handelt, das viel Zeit, Umsicht und
Sorgfalt erfordert,
Vom Bezirksrat wird
be seh lo ssen:
Dem Verwaltungsaktuar Rothhelfer die Belohnung für
die oben genannte Zeit als außerordentliche Bewilligung
im Sinne des § 3 der■Besoldungsordnung für Körpersehafts=
- beamte zu überlassen,
§330.
d
Oberamtspfleger Brunner trägt ',
vor, zum àà৫AS°- Schutze des Amtsge=
bäudes in der König-Nilhelmstraße
sollten für die Wetterseite desselben
dringend weitere Vorfenster angeschafft
werden, auch sollte der Anstrich an
den penstern und an den Eisenteilen
des Gebäudes und des Zubehörs, um