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Pen 15. September 1931.
ein weiteres Fortschreiten der Zer»
Störungsarbeit durch Witterungsein»
flüsse zu verhindern, erneuert werden.
Mit Rücksicht auf die auf allen
Gebieten dur eh zu führ enden Sparmaß=
nahmen wird vom Bezirksrat
t beschlossen.
in diesem Rechnungsjahr^ 1931 nur vierVo rfenstei
anfertigen und lediglich/zur Vermeidung von wei=
teren Schäden unbedingt notwendigen Anstreieh -
arbeiten ausführen zu lassen.
§ 551.
Der Kinderarzt Dr. med,Neuhaus
in Ulm hat am 21.April 1930 im Be-
zirkskrankenhaus hier ein Kind unter s
sucht und sieh hiebei der Röntgen=
einriehtung bedient. Beim Bedienen
des Apparates schraubte Dr. Neuhaus
eine Röntgenröhre etwas stark fest,
•so da/? sie tertrümmert^wurde. Auf
Grund der angestellten Erhebungen édei
Bezirkskrankenhausverwaltung,und eines
umfangreichen Schriftwechsels mit Dr.
Neuhaus, dessen Rechtsvertreter
Rechtsanwalt Georgii in Elm und eines
Sachverständigengutachtens des tech s
nisehen Büros des Diplom=3ng. Dr. Alfred
Wertheimer in München, ist die Krankes
hausverwaltung zu der Auffassung ge s
kommen, es liege ein Verschulden des
Dr^Neuhaus und dementsprechend eine