Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

397. 
Den 13. September 1931, 
Schadensersatzpflieht desselben vor. 
Die Ersatzbeschaffung für die zerbroehe= 
ne "Röhre belief sieh auf etwa 4 20 M. 
Dr 'lleuhaus hat sieh zunäehst nicht 
bereit erklärt, den entstandenen Schaden 
zu vergüten. Es besteht jedoch begrün 
dete Annahme, daß er im Wege des Ver= 
gleiche zurZahlung eines gewissen Be= 
trags bereit sein wird• 
Oberamtspfleger Brunner fügt in 
der Verhandlung noch mündlich bei, die 
Abnützung der Röntgenröhren sei sehr 
stark, so daß von einem wirklichen 
Schaden von 420 RM nicht gesprochen 
werden könne, nachdem die zerstörte 
Röhre schon verhältnismäßig längere 
Zeit benützt worden sei, 
Dm einen Prozess mit unsicherem 
Ausgang aus dem Wege zu gehen, erfolgt 
der 
Beschluß: 
Die Bezirkskrankenhausverwaltung zu ermächtigen, 
mit Dr. Reuhaus einen Vergleich abzusehließen mit 
einer äußersten Grenze der Schadensersatzforderung 
der Amtskörperschaft von 130 RM. 
Zur Beurkundung 
Vorsitzender: Schriftführer; 
Landrat Stellv.Ob&rsekretär
	        
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