601.
pen 17.November 1931*
§ 554.
Die von der Amtsversammlung
am 11.Duli 1931 - § 339 - erlassene
Dienstanweisung für die Beamten und
Angestellten der Oberamtssparkasse
wurde von der Ministerial abteilung
für Bezirks=umd Körperschaftsverwal=
tung auf Grund der eingeholten Äuße=
rung des Sparkassen=und Giroverbands
in einigen Punkten beanstandet, was
auch eine entsprechende Ergänzung
bezw.Änderung des Gesehäftsvertei=
lungsplans zur Folge hat.
Demgemäß wird nach Vortrag des
Vorsitzenden
besehlossen:
1 .J In § 8 Ziff.i der Dienstanweisung die ursprüngliche
Fassung naeh der Musterdienstanweisung wiederherzu=
stellen;
2 .1 in § 13 Ziff.3 der Dienstanweisung die Worte
„ in der Regel ” zu streichen, im übrigen den ur=
sprünglichen Wortlaut der Musterdienstanweisung wie=
der herzustellen;
3.) in § 16 Ziff.b der Dienstanweisung die Fassung der
Musterdienstanweisung wiederherzustellen;
4.- im Geschäftsverteilungsplan bei Ziff.II,18 und 111,7
die Streichung des Wortes „Sparbücher” wieder aufzu=
heben;
3.J den bisherigen Gesehäftsverteilungsplan in naehstehen
den weiteren Punkten zu ändern:
a. Bet Ziff.1,7 zu streichen das Wort „Gehaltsab=
rechnung”a.bei Ziffer 11,4 zu setzen „Gehaltsab=
reehnung für Haupt=und Zweigstellen,”
b. bei Ziffer 1/16 zu streichen die Worte „Führung
des Weehselkopierbuehs” und diese Worte bei
Ziffer II,3 beizusetzen,