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Ben 17. So ve^ber 1931.
dieser Einreihung ist, daß mit der =
Stelle die Stellvertretung des Spar*
kassenleiters verbunden ist. 3n die
• Gruppe 7 b fallen in allgemeinen nur
solche Beamte,, die den Amtsvorstand
in der Gesamtheit seiner Bienstauf= z
gaben bei Abwesenheit oder Behinderung
. zu vertreten haben.
Bie Oberamtssparkasse hat zu der An=
gelegenheit in einer sehriftliehen
Äußerung vom 13.Oktober und 13.Eovem= p
ber 1931 ausgeführt, daß es mit Rüek=
sieht auf das Vorhandensein von 3 in
ihrer Selbständigkeit sehr eingeschränkt
ten Zweigstellen und die dadurch be=
dingte Gesehäftsverteilung nicht mög-
lieh ist, den Oberamtssparkassier und
den Gegenreehner je nur für besondere
Angelegenheiten als Stellvertreter
des Sparkassenleiters zu bestellen« ;
Bie Praxis habe vielmehr ergeben,
daß jeder der beiden genannten Beam=
ten den Amtsvorstand in der Gesamtheit
seiner Bienstaufgaben bei seiner Ab=
Wesenheit oder Behinderung zu ver=
treten hat, je nachdem die Erledigung
unaufschiebbarer laufender Geschäfte
den einen oder anderen an der Stell=
' Vertretung verhindert. Badureh seien
auch die Stellen dieser beiden Beamten
als gleichwertig und gleichartig zu
bezeichnen« Außerdem dürfe ohne 3ber=
hebung gesagt werden, daß sieh bei
der Größe der Oberamtssparkasse
Laupheim fan 23. Stelle,also bei den
ersten der mittelgroßen Sparkassen)
der Geschäftskreis beider Stellen,