Den 17. November 1951.
Stellvertreter für den Sparkassenleiter in der Gesamt=
heit seiner Di en st aufgaben zu bestellen.
2.7 Der Ziffer 1 b des Bezirksratsbesehlusses von
1b, September 1931 ( § 3231 folgende Fassung zu geben:
Die Besoldungsgruppe 7 b erhält den Beisatz :
„ 2 Beamte der Oberamtssparkasse als Stellvertreter
des Sparkassenleiters, je in der Gesamtheit seiner
Dienstauf gaben, solange die Kasse als mittelgroße
Oberamtssparkasse anerkannt ist.
5.7 Die Regelung der Amtsbezeichnung der beiden Beamten
vorläufig zurück zustellen.
Dem Bezirksrat wird ^der -
Runderlaß des Innenministeriums vom
19.September 1931 Hr.IV 2620 betr.die
Durchführung der zweiten Gehaltskür=
zungsverordnung bei den Angestellten
der öffentlichen Körpersehaften zur
Kenntnis gebraeht. Rach demselben gel*
ten die Vorsehriften der Verordnung
bezüglieh der Angestellten der Körper=
sehaften als erfüllt, wenn deren Be=
züge im durchschnittlichen Gesamter#
gebnis die Bezüge der entsprechenden
Angestellten des Reichs nicht über=
steigen. Dies ist für die Angestell=
ten^mtskörpersehaft fOberamtspflege,
Oberamtssparkasse, Be zirksf*ürsorge=
behörde,Oberamtsgeometer) zutreffend,
sodaßeine gesetzliche Gehaltskürzung
auf 1. 3uli 1931 ni'eht in Frage kommt-
Der Bezirksrat erachtet jedoch untet