Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

609. 
Den 17. November 1991. 
erlassen werden. Die Oberamtä,sparkasse 
beantragt Ablehnung des Vorsehlags, 
da der in Frage stehende Zinsbetrag 
mit 980 RM bei anderweitiger Verwen 
dung des Kapitalertrags vor etwa 2 3ah= 
ten nicht hereingeholt werden kann. 
Sparkassendirektor Mink macht zu der 
Sache noch mündliche Ausführungen. 
Beschluß: 
Das von der Papierfabrik Baienfurt gestellte Ansinnen 1 
abzul.ehnen, 
§ 939« 
Die Oberamtssparkasse beantragt 
mit Rücksicht auf die schwere Krisis 
in der gesamten Wirtschaft eine Neu= 
festsetzung der Zinssätze. Demgemäß 
wird mit Wirkung vom 1. No vember 1931 
ab folgende Festsetzung 
beschlossen: 
I. Rabenzinsen. 
' ^ für Giroeinlagen 5 5 p.a. seith. 6-7 % , 
bei Einlagen über 3000RM den Zinssatz für monatliche 
Kündigungsgelder, 
2. für 
3. für 
aJbei 
bJ - 
e) ’ 
Spareinlagen 5 1/2% p.a. seither 7 % 
Kündigungsgelder (DepositenJMindestbetrag RM 1000.- 
mindestenfl monatl.Kündigung 6 % n.a. J 
3 7 » » » y 
d) Festanlagen der Darlehenskassen 7 1/2” » » ^ 
jedoch nicht über den Zinssatz der Zentralkasse. 
4. für Aufwertangseimagen 5 A p.a.wie seither.
	        
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