611.
Den 17. November 1931.
§ 540.
Die gegenwärtigen schlechten
Absatzverhältnisse in der Landwirt=
sehaft und die damit zusammenhängende
schlechte Geschäftslage im Allge =
meinen macht es manchem Darlehens=
Schuldner der Oberamtssparkasse un=
möglich, seiner Zinszahlung recht=
zeitig nachzukommen.
Auf den Antrag der Oberamtsspar=
hasse wird
beschlossen:
Die Zinszahlungsfrist für den 50. Oktober 1931 aus=
nahm^sweise bis zum 13. Dezember 1931 zu verlängern
und Verzugszinsen erst für die nach diesem Zeitpunkt
erfolgenden Zinszahlungen in Ansatz zu bringen.
§ 541.
Dem Antrag entsprechend wird
die Oberamtssparkasse
ermächtigt:
Der Sammlung „ Winternothilfe^für die Suppen=
küche Laupheim ^ für die 6 Monate November 1931 bis
April 1932 den Betrag von monatlich 50 M zusammen
also 300 RM zur Verfügung zu stellen,
§ 542.
Das Gesuch der Nleinkaliber=
sehützenabteilung Dietenheim vom
8. September ds.Drs. um Ermäßigung
des Zinssatzes für das bei der Ober=