Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

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Den 17. flou ember 1931. 
Hausverwaltung müssen wiederholt als 
stichhaltig bezeichnet werden . Für die 
Allgem. Ortskrankenkasse Laupheim wird 
ein Verpflegungskostenverzeiehnis ge= 
führt , das monatlich ergänzt wird und 
hierauf Abschlagszahlungen in runder 
Summe erfolgen. Am Schluß des Kalen= 
derjahres wird dieses Verpflegungs= 
kostenverzeichnis abgeschlossen und 
damit probemäßige Übereinstimmung mit 
der Krankenliste der Bezirkskranken= 
hausverwaltung herbeigeführt, Diese 
Regelung hat sieh in den 44 3ahren 
ihres Bestehens sehr bewährt und jede 
andere würde unbedingt eine Geschäfts« 
erschwerung und Vermehrung mit sich 
bringen, die in heutiger Zeit, wo 
sich alles nach Gesehäftsvereinfa= 
chung sehnt, für alle Fälle vermieden 
werden sollte, Die Bezirkskranken= 
hausverwaltung hat eigene Reehnungs= 
führung ( besonderes Tagbuch und 
HauptbuchJ und steht somit in keinem 
weiteren Zusammenhang mit der Ober 
amtspflege, Seit Bahren geht das Be= 
streben dahin, bei den öffentlichen 
Verwaltungen einheitlich das Kalender« 
jahr als Rechnungsjahr einzuführen, 
neuerdings taucht der Gedanke auf, 
den 1.3uii als Beginn des Rechnungs= 
jahres-z zu bestimmen. 
Seitens der Zentralleitjing für 
Wohltätigkeit wurde für den Bezirks= 
wohltätigkeitsverein mit Zustimmung 
des Innenministeriums im Bahre 1930 
an Stelle des Rechnungsjahres (1, April 
bis-31, U^rzJ da s Kalenderjahr als 
Rechnungsjahr eingeführt,Ebenso wurde
	        
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