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Den 17. flou ember 1931.
Hausverwaltung müssen wiederholt als
stichhaltig bezeichnet werden . Für die
Allgem. Ortskrankenkasse Laupheim wird
ein Verpflegungskostenverzeiehnis ge=
führt , das monatlich ergänzt wird und
hierauf Abschlagszahlungen in runder
Summe erfolgen. Am Schluß des Kalen=
derjahres wird dieses Verpflegungs=
kostenverzeichnis abgeschlossen und
damit probemäßige Übereinstimmung mit
der Krankenliste der Bezirkskranken=
hausverwaltung herbeigeführt, Diese
Regelung hat sieh in den 44 3ahren
ihres Bestehens sehr bewährt und jede
andere würde unbedingt eine Geschäfts«
erschwerung und Vermehrung mit sich
bringen, die in heutiger Zeit, wo
sich alles nach Gesehäftsvereinfa=
chung sehnt, für alle Fälle vermieden
werden sollte, Die Bezirkskranken=
hausverwaltung hat eigene Reehnungs=
führung ( besonderes Tagbuch und
HauptbuchJ und steht somit in keinem
weiteren Zusammenhang mit der Ober
amtspflege, Seit Bahren geht das Be=
streben dahin, bei den öffentlichen
Verwaltungen einheitlich das Kalender«
jahr als Rechnungsjahr einzuführen,
neuerdings taucht der Gedanke auf,
den 1.3uii als Beginn des Rechnungs=
jahres-z zu bestimmen.
Seitens der Zentralleitjing für
Wohltätigkeit wurde für den Bezirks=
wohltätigkeitsverein mit Zustimmung
des Innenministeriums im Bahre 1930
an Stelle des Rechnungsjahres (1, April
bis-31, U^rzJ da s Kalenderjahr als
Rechnungsjahr eingeführt,Ebenso wurde