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Den 17 »Hod ember 1931,
auf Veranlassung des Landesverbandes
zur Bekämpfung der Tuberkulose für
die Tuberkulosefürsorgestelle an
Stelle des Rechnungsjahres 11,April
- 31.11ärz) das Kalenderjahr als Rech
nungsjahr bestimmt.
Die Oberamtspflege bittet dringend
und beantragt aueh bei der Bezirks=
krankenhausverwaltung das Kalender=
jahr als Reehnungsjahr zu belassen.
Rach Erlaß des Onnenministeriums vor
30,Oktober 1931 Er. IV 2631 ist diexGe=
nehmigung zur Überweisung des von der
Amtsversammlung am 11. Ouli 1931 be=
sehlossenen Betrags von jährlich 3000 A
aus dem Reingewinn der Oberamtsspar=
kasse/an die Oberamtspflege nicht erteilt
worden. Der Bezirksrat nimmt von die- ’
ssM Erlaß Kenntnis. Für den Ausfall muß 1
num anderweitige Deckung geschaffen wer=
den. Rach der Äußerung der Oberamts*
pflege werden aueh die im Voranschlag *
eingestellten Beträge für die Krisen=
fürsorge mit 17 000 RM bei weitem nicht
ausreiehen,insofern mit einem Mehrauf=
wand von sa. 30 000 RM gerechnet werden
muß,auch vom Ougendamt wurden naehträg=
lieh weitere 6000 RM angefordert.
Vom Bezirksrat wird nach Aussprache
beschlossen:
1.1 Der Äußerung der Oberamtspflege bezüglich der Be -
lassung des Kalenderjahres als Rechnungsjahr bei
der Bezirkskrankenhausverwaltung beizutreten un
die Entscheidung des Innenministeriums hierüber
naehzusuchen* —U