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Den 17. November 1931.
chirurgische und eine innere Abteilung
mit je einem Facharzt getrennt werden.
Die Bezirkskrankenhausverwaltung
bat zu den Ausführungen der Allgem.
Ortskrankenkasse Stellung genommen.
Sie tritt unter Anführung von Zahlen
der Behauptung entgegen, daß das hie=
sige Bezirkskrankenhaus von der 0rts=
krqnkenkasse einen zu hohen Verpfle=
gungssatz verlangt hat. Die von der
Krankenkasse angeführten Preissenkungen
können für den Haushalt des Kranken=
hauses nieht ohne weiteres in Rechnung
genommen werden, da es nicht möglich
ist, die Verbilligung für einen Qroß=
'abnehmer voll auszunützen, da es auch
die ansässigen Kleingesehäftsleute
berücksichtig Qu muß. Der Hauptteil
des auf die G rippe epi demie entfallenden
Mehraufwands betreffe die Arztkosten.
Die Allgem.Ortskrankenkasse habe seit
Ende September d.3. auf Grund eines
Beschlusses des Kassenvorstands nahe=
zu alle Patienten dem städt.Kranken=
haus Ulm überwiesen zum Rachteil des
Bezirkskrankenhauses. Die Bezirks=
krankenhausverwaltung spricht steh
für ein Entgegenkommen der Kranken=
kasse gegenüber aus,unter der Voraus=
setzung, daß durch diese eine gute
Belegung des Bezirkskrankenhauses
gewährtleistet ist, daß sieh insbeson=
dere Vorkommnisse wie vorstehend er=
wähnt, nicht wiederholen. Bezüglich
des Vorwurfs der Krankenkasse wegen
der Nichteinhaltung der Hausordnung
und bezüglich der Beobachtung der