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Den 17. November 1931.
Kranken müssen von As? Kasse nähere
Angaben gemacht werden. Zur Frage
der Aufhebung der freien Arztwahl körn
zunächst keine weitere Stellung ge=
nommen werden.
3n der Aussprache werden die ein =
sehlägigen Verhältnisse ausgiebig er=
örtert und die maßgebenden G,estehts=
punkte erwogen. Schärfste Mtßbilli=
gung findet die durch die Allgemeine
Ortskrankenkasse ohne Rücksprache mit
der Bezirkskrankenhausverwaltung er=
folgte Boykottierung des Bezirks=
krankenhauses, die eine Be zi rksschädi=
gung bedeute. Es wurde auch die Frage
aufgeworfen, der Allgemeinen Orts=
krankenkasse das Bezirkskrankenhaus
käuflich zu überlassen, die dann das
Risiko selbst zu tragen habe. Die
Entscheidung der Arztfrage sei heute
noch nicht spruchreif.
Beschluß
I . Die Verpflegungssätze am Bezirksktamkenhaus wie folgt
festzusetzen :
1. Für Mitglieder der Allgem.Ortskrankenhausse Laupheim
vom 1.3uli 1931 ab aufn 2 Rlt 30 3 unter der ausdrück=
lichen Bedingung, daß die Boykottierung des Bezirks=
krankenhauses sofort aufgehoben wird. Damit ist der
Antrag der Ortskrankenkasse auf Ermäßigung der desamt=
kosten im 1. Halbjahr als erldigt anzusehen und der
gegenwärtigen Lage Rechnung getragen.
2. Bezirksangehörige Auswärtige
von seither
auf
von seither
auf
Für
Kranke I ,K1. 7,30 RM
6,30 RM
8,30 RM
7,30 -
" II. * 3,30 *
4,60 *
6,- ”
3,20*
»
* III. 3,60 ”
3.-
4.- *
3,40"