Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

621. 
Den 17 .Ron ember 1931. 
I. Für Mitglieder auswärtiger Krankenkassen von 
seither 3,60 M auf -: 3 RM.- 
4, Für Mitglieder non Berufsgenossensehaften, Ver= 
sorgungsämtern, Versicherungsanstalten, auswärtige 
Fürsorgeverbände, Gefangene usw, von seither 
4,20 RM auf 3,40 RM. 
5. Für Hilfsbedürftige der Ortsfürsorgebehörden und 
der Bezir^sfürsorgebehörde, die keiner ärztlichen 
Versorgidngrf^g en. Hospitanten! von seither 1,80 RM 
auf 1,60 RM. 
Kinder bis• zu 14 Bahren jeweils 2/3 der Sätze für 
Erwachsene. 
Säuglinge (gesunde} jeweils 1/3 der Sätze für Kinder. 
Zu Ziffer 2 - 5 je vob 1.Oktober 1931 ab. 
als 
II. Bei jedem Kranken ist die Abweichung Do n der/Regel 
auf gestellten Taxe der Verwaltung Dorbehalten, falls 
seine Behandlung einen abnormen Aufwand erfordert, 
insbesondere kann- bei Geisteskranken, Tuberkulose= 
kranken und dergl. ein täglicher Zuschlag erhoben 
werden mit mindestens 30 Pfg. 
III. Für Bezirksangehörige, die sieh in wirtschaft= 
lieber Bedrängnis befinden, kann die Verwaltung im 
Einzelfall eine entsprechende Ermäßigung eintreten 
lassen.— 
IV. Unter den ordentlichen Verpflegungssätzen ist tn= 
begriffen die kurgemäße notwendige Verpflegung und 
Wartung. Dagegen sind Arznei=,Beil= und Verbandmittel, 
Wein und sonstige Reichnisse besonders anzure&hnen und 
zu bezahlen. Die Arztkosten sind- Don 'den Kranken bezw„ 
Krankenkassen selbst zu bezahlen. 
V. Die Gebühren für Rebenleistungen, wie sie durch 
Bezirksratsbeschluß nom 7*Buli 1923 -§ 191 - mit der 
Änderung der Bäder Dom 21. Hod, 1927 festgesetzt sind, 
werden ab 1 . Okt obe r 193.1 festgesetzt :
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.