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Den 17. November 1931.
33 H und Tragung des gesetzlichen
Anteils an den sozialen Lasten und
unter der in § 18 des Dienstvertrags
festgesetzten Kündigungsfrist wei=
ter zu versehen.
Baurat Bauder erklärt, daß von
seinen Standpunkt aus als Wärter
Leute notwendig seien, die ihren
Lebensunterhalt bei der Beschäftigung
verdienen können und von diesen Be
sieht spunk t aus nässen nöglichst
ausnahnslos vollbeschäftigte Wärter
angestellt werden.
Bezirksratsnitglied Konrad ist
dafür, daß den Vorschlag der 0ber=
antspflege zugestinnt werden sollte.
Die älteren Leute könnten eventl.
zun Ausscheiden veranlaßt werden,
danit die beantragte Neuregelung
in Verlauf einiger 3ahre durehge=
führt werden könne.
Beschluß ;
1 .) Den Vorschlägen des Straßenrand Wasserbauants Ehingen
grundsätzlich zuzustinnen und die Neueinteilung in
Laufe der könnenden Bahre in Zusannenhang nit eintre-
tenden Änderungen in den Personalverhältnissen dureh=
zuführen.
2 .) Die von der Oberantspflege nit den Straßenwärtern
getroffene Übergangsregelung gutzuheißen, sieh nit
•deren Durchführung einverstanden zu erklären und von
Kündigungen zunächst Abstand zu nehnen.