631.
Den 17. HQ.v.ember 1931.
z,Zt. stellenlos . Jin Lehrling ist
nicht vorhanden,
Beschluß:
Die Verwendung des Staub bis 31.März 1932 zu ge=
nehmigen und seine monatliche Belohnurg# auf 30 M
festzusetzen.
§ 531,
Verwaltungsaktuar Kohler,Laupheim
sucht um Genehmigung zur Weiterver=
wendung des bei ihm tätigen fen
Erwin Zweifel vom l.Wovember/bis
1. April 1932 nach,Kohler ist für den
Fall des Ausscheidens des Zweifel ohne
Hilfskraft. Sein Gesuch wird mit dem
umfangreichen laufenden und außer=
ordentlichen Gasehäftsanfall begründet
Beschluß:
Dem-Gesueh zu entsprechen und die Weiterverwendung
bis 31. März 1932 unter Gewährung des bisherigen
Monatsgehalts von 100 RM zu genehmigen,
§ 332,
Dem Verwaltungshktuar Hothhelfer
wurde in den Bahren 1923 und 1926
durch die Oberamtssparkasse zu seinen
Wohnhaus neubau ein verbilligtes Bau-
dariehen im Betrag von 10 000 RM ge= ,
währt. Dasselbe 4 ist seitens des
Schuldners verzinslich zu 3 $ ,beträgt