Den 17.November 1931.
'der'allgemeine Zinsfuß für Darlehen )
£ 5 oder weniger, so ist das Darlehen
nut zu 4 % zu verzinsen. Die Kündigung
ist 10 Jahre lang, ab 1, August 1926
ausgesohlossen.Die Zinsdifferenz aus
dem Darlehen hat die Oberamtspflege\
der Oberamtssparkasse zu ersetzen,
Nothhè^fer wäre in der Lage, einen
Betrag von 3000 RIK alsbald abzutragen
und würde dies verwirhliahen, wenn ihm
die Oberamtspflege einen Teil der da= .
dureh ersparten Zinsen zukommen läßt.
Die Ersparnisse würden für die noeh
in Betraeht kommenden 4 Jahre § Monate
WO BM betragen, Er schlägt vor, ihm
den Betrag von 200 RM zukommen zu
lassen,
Nach der Äußerung der Oberamts=
pflege hört die Differenzzinsenzahlung
dureh die Amtskörperschaft am 23,Noi).
1933 auf. Sie hält mit Rücksicht auf
die der Amtskörperschaft dureh die
beabsichtigte Teilrüekzahlung erwaeh=
senden Vorteile eine Ersatzleistung
an Nothhelfer von 180- 200 RM für
gerechtfertigt, Zu Berücksichtigen is
daß die Soll Zinssätze bestimmt zurück
gehen werden,
Beschluß:
Dem Verwaltungsaktuar Nothhelfer an der Zinsenerübrigung
den Betrag von -.- 180 RM auszubezahlen für den Fall , äa^
die von ihm in Aussicht gestellte Rückzahlung des Betrags
von 3000 RM alsbald erfolgt.