Den 17 .November 1931.
§ 551.
Baurat Bauder beim Straßen=und
Wasserbauauit-Ehingen stellt den Antrag
den zu den Kosten der Ausbesserung
der Brücke über die Rot auf Markung
Bühl verwaltgt en Amtskörpersehafts= 1
beitrag von -: 1200 M auf I300 M
zu erhöhen, da die voransehlagsmäßigen
Baukosten sieh gegenüber ursprünglich
7300 RM auf 9600 RM berechnen. Der
Staatsbeitrag, wurde mit Rücksicht
hierauf von 2300 RM auf den Höchst=
betrag von 3000 RM erhöht. Baurat
Bauder begründet - seinen Antrag des
näheren.
Beschluß
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1 .’/ Den Amtskörpersehaftsbeitrag im vorliegenden Falle
auf 1300 RM zu erhöhen, hieran jedoch die Bedingung
zu knüpfen, daß vor der Auszahlung der Amtskörperschaft
die Kostenab^rechnung vbrgelegt wird;
2 .J die Zustimmung der Amtsversammlung zu dem Beschluß
einzuholen.
§ 554.
Wegen schlechter Ablieferung !
der Amtskörpersehaftsuml age kann die
Oberamtspflege ihren laufenden voran=
sehlagsmäßigen Zahlungsverpflichtung
gen nicht mehr naehkommen.
Die Oberamtspflege beantragt deshalb
auf Clrund der Verordnung des Innen-
und des Finanzministeriums vom 3»Okto=
ber 1931 _Reg,Bl. 3. ill und Staats=
anzeiger Rr. 244- mit Wirkung vom