Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim 2.6.1928-10.11.1933

Den 17. November 1931. 
1. Dezember 1931 einen Zuschlag im 
zulässigen Höchstsatz uon 2 v.H. über 
dem jeweiligen Retehsbankdiskontsatz 
tu erheben. 
Der Verzugszuschlag soll aus dem 
festgestellten Lieferungsrückstand 
jeder Gemeinde, der jeweils um eine 
Monatsrate gekürzt wird, berechnet 
, werden. 
Beschluß 
./ Den Antrag der Oberamtspflege zum Beschluß zu erheben. 
.J Die Oberamtspflege zu beauftragen, den Bezirksge- 
meinden von diesem Beschluß unter Festsetzung der 
Frist zur Ablieferung des Rückstands auf 1.Dezember 
1931 gemäß § 2 der Verordnung des Innen=und des Finanz 
ministertums vom 3,Oktober 1931 Kenntnis zu geben. 
,7 Der Bezirksratsbeschluß vorn 2A.Sept. 1930 -§ 37^ - 
Ziffer 2 über die Geltendmachung des Anspruchs auf 
Schadensersatz auf Grund der Verordnung vom 13.3anuar 
1930 -Reg,Bl.S.3 - wird mit Wirkung vom 1.Dezember 
1931 außer Kraft gesetzt. 
§ 933. 
Der Vorsitzende gibt den Rund= 
erlaß des Innenministeriums vom 20. 
3uli 1931 Hr.IV 1069 betr. Tagegelder 
der Mitglieder der Amt^Versammlung 
bekannt. Mit Rücksicht auf die Zeit* 
Verhältnisse wird sodann 
beschlossen: 
bei der Amtsversammlung zu beantragen: 
Die Taggelder der Amtsversammlungsmitglieder, der Mit s 
gliederndes Bezirksrats, der Kommissionen und Ausschüs* 
se ab 1. Dezember 1931 um 30 %, die Diäten um 20 % 
zu kürzen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.