655.
Den 17. W^à? 1931.
§ 336.
Oberamtspf leger Brunner teilt
nit, daß die Bemalung der vom Stat.
Landesamt sr.Zt. auf Kosten der Amts=
körpersehaft bezogenen Heimatwandkar=
ten einen weiteren Kostenaufwand von ,
230 RK verursachen würde. Bie Bemalung
wird -dur eh die Landesanstalt für Er=
ziehung und Enterrieht in Stuttgart
vorgenommen. Auf die Ausführungen des ,
Oberamtspflegers wird in der Sache
beschlossen:
—
Bie Übernahme der Bemalungskost en auf die Amts=
Körperschaft abzulehnen.
§ 557.
Oberamtspfleger Brunner teilt mit,
daß nach der von ihm vorgenommenen
Raphpriffung durch Tierarzt Quintenz
außer dem im gerichtlichen Strafver=
fahren festgestellten Betrag in sei=
ner Eigenschaft als Ergänzungsfleiseh=
beschauer in weiteren Gemeinden in
einer Anzahl Fälle zu unrecht An=
reehnungen eingereieht und Gebühren =
betrüge und Reisekosten hinterzogen
wurden. Ber Gesamtbetrag berechnet
sieh auf -.• 1281 M 73 3, welcher
nun ersetzt worden ist.
Ber Bezirksrut nimmt hievon
Kenntnis.